Androhung der Rodung der Käferinsel auf der Trasse der A 66 im Fechenheimer Wald

Im Zusammenhang mit der Klage gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Roden der vom Heldbock besiedelten Eichen auf der Käferionsel der A 66 im Fechenheimer Wald hat nun der Anwalt der Beigeladenen angekündigt, dass die Autobahn GmbH „mit Rücksicht auf das vorliegende Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes … zunächst bis zum 11. Februar 2026 keine Rodung der vom Rechtsstreit betroffenen Bäume auf den betreffenden Flächen durchführen wird.“ Es sei jedoch nach wie vor die Absicht, noch in dieser Rodungsperiode – also bis zum 28.02.2026 – Tabula rasa mit der Käferinsel zu machen, sofern wie erwartet der VGH den Eilantrag der BIEGL abweist.

Die Initiativen wenden sich gegen jegliche Maßnahmen auf der A 66-Trasse, solange der VGH nicht über den Eiloantrag und die Klage entschieden hat. Unabhängig von der eingebrachten Klagebegründung halten wir es für gänzlich unzeitgemäß, angesichts des Klimawandels weiterhin Verkehrsprobleme mit immer weiteren Straßenbauten bewältigen zu wollen.

Pressemitteilung 27.01.2026 BIEGL und AUA zur Rodungsandrohung auf der A66-Trasse