Das Regierungspräsidium Darmstadt hat auf Antrag der Autobahn GmbH das Anhörungsverfahren zugunsten einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die A 66 Riederwald gestartet. Ziel des Verfahrens ist es, dass das Abholzen der restlichen Eichenbäume auf der Trasse der A 66 im Fechenheimer Wald genehmigt wird. Im Zuge einer Ausnahmegenehmigung würde so das Töten der streng geschützten Larven des Eichenheldbocks in den Brutbäumen auf der Autobahntrasse ermöglicht. Die Stämme der durch eine Kartierung im Sommer 2023 bestätigten Brutbäume würden in Blöcken in ein benachbartes Waldstück des Fechenheimer Waldes verbracht, damit die älteste Larvengeneration des Heldbocks im darauffolgenden Frühjahr noch schlüpfen kann. Die jüngeren ein- bis vierjährigen Larvengenerationen würden absterben, da sie vom Saftstrom der Brutbäume nicht mehr ernährt würden.
Die Unterlagen des Anhörungsverfahrens können noch bis zum 25.09.2024 auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://rp-darmstadt.hessen.de/veroef-fentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/verkehr/strassen.
Oder sie können beim RP mit einer Email an die Adresse post-stelle@rpda.hessen.de angefordert werden.
Bis zum 25.10.2024 kann jede Person oder Organisation, die sich von dem Anhörungsverfahren betroffen fühlt, schriftliche Einwendungen per Email an die Adresse post-stelle@rpda.hessen.de oder per Post an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1, 64278 Darmstadt einreichen.
Im Folgenden stellen wir die Unterlagen zum Anhörungsverfahren zum Ansehen oder zum Herunterladen hier zur Verfügung:
- Die Bekanntmachung des RP Darmstadt zum Anhörungsverfahren
BEKANN~1 - Das Gutachten der SWECO Gmbh mit der artenschutzrechtlichen Prüfung, der Konfliktanalyse sowie der Maßnahmenplanung und der Beschreibung der Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung
U12.5c_Artenschutzrechtliche Prüfung - Den landschaftspflegerischen Begleitplan der SWECO GmbH mit ergänzenden Angaben zur Umweltverträglichkeit
U12c_LBP mit ergänzenden Angaben zur UVP - Den Bestands- und Konfliktplan
U12.1_3b_Bestands- und Konfliktplan - Den Maßnahmenplan
U12.2_5a_Maßnahmenplan - Die Artenschutzkarte
U12.5.1_1a_Artenschutzkarte