Die Autobahn GmbH hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gestellt. Der Zweck dieses Antrages ist, dass letztendlich die verbliebenen Eichenbäume auf der A66-Trasse im Fechenheimer Wald, die im Januar 2023 noch stehen bleiben mussten, gefällt werden dürfen. Dagegen kann jede interessierte Person oder Organisation bis zum 25.10.2024 schriftlich Einwendung erheben. Wir bieten mit einem Workshop am Samstag, 12.10.2024 Hilfestellung beim Abfassen einer möglichst individuellen Einwendung an.
Planänderungsbeschluss zur A 66 Riederwald erlassen
Am 24.10.2024 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum einen Planänderungsbeschluss zum Bau der Autobahn „A 66 Tunnel Riederwald“ erlassen. Der Zweck dieser Planänderung ist die Genehmigung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, mit der die vom streng geschützten Heldbock-Käfer besiedelten Eichenbäume auf der Käferinsel der A 66-Trasse gefällt werden dürfen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung soll – wieder einmal – die Regel außer Kraft gesetzt werden, dass nach der FFH-Richtlinie Anhang II und IV europaweit streng geschützte Tiere und Pflanzen nicht getötet oder ihr Lebensraum zerstört werden dürfen. Hierfür wird regelmäßig das „außerordentliche öffentliche Interesse“ am Bau von Straßen …