Bundesrepublik Deutschland und Autobahn GmbH verhängen befristetes Betretungsverbot gegen mich

Nachdem die Autobahn GmbH meine Einwendung auf dieser Homepage gründlich gelesen hat, wurde mir in der ersten Januarwoche – auch im Namen der Bundesrepublik Deutschland, wer immer das ist – ein Hausverbot für die A 66-Trasse im Bereich Fechenheimer Wald und Dreieck Erlenbruch übermittelt. Anlass dafür war eine Passage in meiner Einwendung gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, mit der die letzten Eichenbäume auf der Käferinsel der A 66-Trasse beseitigt werden sollen. Dort hatte ich als Ergebnis einer Begehung der Käferinsel beschrieben, dass mehr Eichen als von den Gutachtern der Autobahn GmbH berichtet, Fraßspuren von ausgeschlüpften Heldbock-Imagines aufweisen. Die von der Autobahn GmbH ausgelegten Unterlagen zur Planänderung und zur artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung sind also nicht aktuell und als Begründung der Planänderung nicht geeignet.

Das Schreiben der Autobahn GmbH mit dem befristeten Hausverbot und dem damit verbundenen Betretungsverbot für die A 66-Trasse habe ich hier angefügt. Im Anschluss daran finden Sie meine heute verschickte Entgegnung an die Autobahn GmbH, mit der ich dem befristeten Hausverbot widerspreche und auf die Widersprüche der Argumentation hinweise.

Das Schreiben der Autobahn GmbH:

Und meine Entgegnung an die Autobahn GmbH: