Eilantrag gegen Sofortvollzug bzw. sofortige Fällung der Bäume vom VGH abgelehnt
– Klage gegen Planänderungsbeschluss A 66 zurückgezogen
– Noch hohe Anwaltskosten der Gegenseite zu begleichen!
Liebe UnterstützerInnen,
In der letzten Februarwoche wurden leider die Bäume der „Käferinsel“ auf der Trasse der Autobahn A 66 gefällt. Unter dem Schutz von 40 Mannschaftswagen der Polizei wurden dem Heldbock seine Bäume genommen, eine in unseren Augen zweifelhafte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung umgesetzt und uns jede Hoffnung geraubt, einen in Zeiten des Klimawandels besonders unsinnigen Autobahnausbau zu verhindern.
Wir hatten den rechtstaatlich einwandfreien Weg gewählt. In vielen Stunden Arbeit wurde in Zusammenarbeit der BIEGL e.V. (Bürgerinitiative für den Erhalt der Grünen Lunge am Günthersburgpark) und mit unserem Anwaltsbüro und Klage und Eilantrag vorbereitet und eingereicht. Schließlich wurde unser Eilantrag Anfang Februar vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel leider negativ beschieden. Da unsere Klage nach diesem VGH-„Vorurteil“ nur noch wenig Chancen auf Erfolg hatte und die Käferbäume, die wir erhalten wollten, bereits gefällt sind, sahen wir uns gezwungen, die Klage zurückzuziehen.
Insgesamt war aber all unser Bemühen auf gar keinen Fall umsonst. Schließlich haben die Bäume der Käferinsel noch 3 Jahre stehen bzw. leben können. Allein dadurch haben drei Generationen von Käferlarven überleben bzw. schlüpfen können. Die Autobahn GmbH musste eigens ein Planänderungsverfahren durchführen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Im Rahmen dieses Beschlusses mussten seitens der Autobahngesellschaft des Bundes immerhin erhebliche Auflagen beachtet werden, insbesondere das Ablegen der einzelnen Stammteile unter Umweltbaubegleitung in den erweiterten Ausgleichsflächen innerhalb des Fechenheimer Waldes.
Der Kampf um den Erhalt der Käferinsel wäre ohne die breite Unterstützung von vielen von Euch nicht möglich gewesen. Herzlichen Dank in diesem Zusammenhang insbesondere an die vielen SpenderInnen. Ob klein oder groß, wir haben uns über jede Spende rießig gefreut. Das ist nicht selbstverständlich, besonders in Zeiten, in denen es vielen wirtschaftlich nicht gut geht.
Leider haben wir jetzt noch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von 5.354,52 € zu tragen, mit denen wir so schnell nicht gerechnet haben.
Aber leider klafft noch eine Lücke zwischen Kosten und Spenden:
Gesamtkosten 13.547,47 € (8.192,95 € Rechtsanwaltskosten incl. Gerichtskosten sowie 5.354,52 € Rechtsanwaltskosten der Gegenseite)
Gesamtspenden 8.795,00 € (bis 22.3.26)
Deshalb bitten wir nun noch einmal dringend um Spenden, um den noch fehlenden Differenzbetrag von 4.752,47 € decken zu können und die BIEGL nicht auf den hohen Kosten sitzen bleibt. Das Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn (AUA) hatte der BIEGL zugesichert, die Finanzierung der Klage zu übernehmen.
Spendenkonto des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn (AUA)
Empfänger: Friedhelm Ardelt-Theeck (siehe Transparenzhinweis unten)
IBAN: DE94 4306 0967 8032 6915 40
Verwendungshinweis: Heldbock – AUA-Klagefond
Eine Spendenbescheinigung ist nicht möglich, da das Aktionsbündnis kein gemeinnütziger Verein ist und es sich außerdem um nicht abzugsberechtigte Klagekosten handelt!
Transparenzhinweis: Aufgrund einer neuen EU-Verordnung wird seit letztem Jahr „AUA“ nicht mehr als offizielle Empfänger-Angabe akzeptiert. Das Konto ist aber seit 35 Jahren das Spendenkonto bzw. Klagefondskonto des AUA bei der GLS-Bank, früher Öko-Bank. Da das Aktionsbündnis aber keine Verein ist, kann kein eigenes Geschäftskonto eröffnet werden.
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung
Schönen Gruß
Tamara Bender
Friedhelm Ardelt-Theeck
Sprecher des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn