Heute habe ich meine sehr detaillierte persönliche Einwendung gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung eingereicht. Die Autobahn GmbH hat diesen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur A 66 Tunnel Riederwald gestellt, um die Erlaubnis zur Rodung der restlichen Bäume der „Käferinsel“ auf der Trasse der A 66 im Fechenheimer Wald zu erhalten. Damit verbunden wäre die Tötung eines Großteils der Larven des europarechtlich streng geschützten Heldbockkäfers, die in den Eichen auf der Käferinsel und den angrenzenden Bereichen der Planfeststellungsgrenze siedeln.
Nach ausführlichem Studium der vorausgegangenen Unterlagen, u.a. den Kartierungen des Heldbockvorkommens im Frühjahr/Sommer 2023 und der Antragsunterlagen der Sweco GmbH im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes, komme ich zu dem Ergebnis, dass die in der artenschutzrechtlichen Prüfung gegebene Begründung nicht als ausreichend anzusehen ist und eine darauf bezogene Ausnahmevoraussetzung damit nicht begründet werden kann.
Dies mündet in der Schlussfolgerung, dass der Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden darf.
Die Einwendung kann in voller Länge hier eingesehen und heruntergeladen werden: