Planänderungsbeschluss zur A 66 Riederwald erlassen

Am 24.10.2024 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum einen Planänderungsbeschluss zum Bau der Autobahn „A 66 Tunnel Riederwald“ erlassen. Der Zweck dieser Planänderung ist die Genehmigung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, mit der die vom streng geschützten Heldbock-Käfer besiedelten Eichenbäume auf der Käferinsel der A 66-Trasse gefällt werden dürfen. Mit dieser Ausnahmegenehmigung soll – wieder einmal – die Regel außer Kraft gesetzt werden, dass nach der FFH-Richtlinie Anhang II und IV  europaweit streng geschützte Tiere und Pflanzen nicht getötet oder ihr Lebensraum zerstört werden dürfen. Hierfür wird regelmäßig das „außerordentliche öffentliche Interesse“ am Bau von Straßen und Autobahnen angeführt, die die Regeln des Natur- und Umweltschutzes außer Kraft setzen.

So auch bei diesem Autobahnbau der A 66 Riederwald.

Der Planänderungsbeschluss vom 24.10.2024 kann auf der Website des Verwaltungsportals des Landes Hessen eingesehen und heruntergeladen werden:
https://verwaltungsportal.hessen.de/sites/default/files/media_documents/0458_Planaenderung_Riederwald_Ausnahme_Beschluss_20251024.pdf