Planfeststellungsbehörde beim HMWEVW aufgefordert, Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für A 66 auszusetzen

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Planfeststellungshörde in einem Schreiben am 10.10.2022 aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss zur A 66 Tunnel Riederwald auszusetzen, bis geeignete Maßnahmen zum Schutz des kürzlich gefundenen Eichenheldbockkäfers im Fechenheimer Wald erlassen sind. Auch wurde moniert, dass die CEF-Maßnahmen zum Schutz der ebenfalls streng geschützten Bechstein-Fledermaus im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend wirken und nachgeschärft werden müssen. Solange sollen alle Bau- und Rodungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die den Bestand beider sterng geschützten Arten gefährden.

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Obere Naturschutzbehörde muss Schutzmaßnahmen für Heldbockkäfer und Bechstein-Fledermaus sicherstellen

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am 10.10.2022 die Obere Naturschutzbehörde beim RP Darmstadt aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schutz des kürzlich im Fechenheimer Wald auf der A 66-Trasse gefundene Heldbockkäfer gewährt wird. Das Überleben der streng geschützten Art kann nicht durch Absägen der Brutbäume und Verbringen neben die Trasse sichergestellt werden.

Auch wurde die Obere Naturschutzbehörde aufgefordert, den Bestand der Bechstein-Fledermaus im westlichen Fechenheimer Wald sicherzustellen. Der Monitoringbericht 2021 hat einen Rückgang der Westlichen Population berichtet. Mlöglicherweise ist das darauf zurückzuführen, dass bereits begonnene bauvorbereitende Baumaßnahmen an der A 66 die Population der Fledermaus bereits geschädigt hat.

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Bundesverkehrsministerium zur Erstellung einer Klimabilanz für A 66 aufgefordert

Ende März 2022 hat das Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, eine umfassende Klimabilanz für den Neubau der A 66 Riederwald erstellen zu lassen. Anders als die oberflächlichen Klimaberechnungen für die Autobahnen und Bundesstraßen im Bundesverkehrswegeplan soll diese Klimabilanz alle relevanten Einflüsse umfassen. Dies sind:

  1. Durch die Rodung des Fechenheimer Waldes und der Bäume am Erlenbruch sowie die Zerstörung und Überbauung der Kleingärten auf der Trasse sowie des Teufelsbruchs gehen heutige CO2-Senken verloren, die derzeit für die Bindung klimarelevanter Emissionen sorgen.
  2. Der Bau der Betonröhren, Kreuzungsbauwerke und Asphaltflächen trägt zur Emission großer Mengen klimarelevanter Emissionen bei. Stahl, Beton und Asphalt verursachen riesige CO2-Emissionen in der Herstellung, beim Transport dieser Baustoffe werden weitere Emissionen verursacht.
  3. Schließlich verursacht die Autobahn über Jahrzehnte mehr Autoverkehr als ohne – man nennt dies induzierten Verkehr. „Wer Straßen säht, wird Verkehr ernten“, diese Weisheit der Bürgerinitiativebewegung der 70er/80er Jahre gilt auch heute, wie unzählige Verkehrsbauten beweisen. Dadurch wird mehr CO2 erzeugt als durch flüssigere Verkehrsabwicklung eingespart wird.

Das Bundesverkehrsministerium hat bis heute (Mitte Oktober 2022) auf diese Forderung nicht reagiert.

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