Autobahn GmbH stellt Verbotsschilder im Fechenheimer Wald auf

Ende letzter Woche hat die Autobahn GmbH an verschiedenen Stellen im Fechenheimer Wald mit rot-weißem Flatterbändern Waldwege für gesperrt erklärt und auf Schildern ein Betretungsverbot für den Wald ausgesprochen (siehe unten).

Da die Autobahn GmbH in den Medien – beispielsweise in der Bild-Zeitung vom 10.11.2022 – angekündigt hatte, dass sie mit der Rodung der Bäume im Fechenheimer Wald am 02.01.2023 beginnen wolle, stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Sperrung der Autobahn GmbH beruht. Grundsätzlich gilt ja nach § 15 (1) HWaldG bzw. § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes ein allgemeines Betretungsrecht in allen Wäldern für Erholungssuchende.

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Hessischen Innenminister Peter Beuth um Deeskalationsgespräch gebeten

In einem Schreiben, das Vertreter*innen dreier Frankfurter Organisationen an den Hessischen Innenminister Peter Beuth gerichtet haben, wurde dieser um ein persönliches Gespräch gebeten. Ab 01.11.2022 können laut Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 Rodungsarbeiten auf der Trasse der A 66 Riederwald beginnen. Dazu müssten vorher die Besetzer*innen im Fechenheimer Wald geräumt werden. Aus Sorge um einen gewaltsamen Polizeieinsatz wie im Dannenröder Forst wurde der Innenminister um ein Deeskalationsgespräch gebeten.

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Untere Naturschutzbehörde zum Erlass eines Rodungsmoratoriums aufgefordert

Wirksame Schutzmaßnahmen zum Schutz des Eichenheldbocks und der Bechstein-Fledermaus notwendig.

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am Montag, 10.10.2022 in vier Schreiben von unterschiedlichen behördlichen Adressaten ein sofortiges Moratorium der Bau- und Rodungsarbeiten auf der Trasse der Bundesautobahn A 66 Tunnel Riederwald gefordert.

Erstmals wurde dabei die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Frankfurt in die Pflicht genommen. Sie ist die für Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 BNatSchG zuständige Behörde, die über die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf dem Gebiet der Stadt wacht. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HABGNatSchG) trifft sie die Anordnungen zum Schutz frei lebender Tiere oder wild wachsender Pflanzen der besonders geschützten Arten sowie ihrer Entwicklungsformen und Lebensstätten.

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Autobahn GmbH zum Stopp aller Arbeiten im Fechenheimer Wald aufgefordert

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am 10.10.2022 die Autobahn GmbH des Bundes in einem Schreiben aufgefordert, bis auf Weiteres alle Maßnahmen zu unterlassen, die den streng geschützten Heldbockkäfer im Fechenheimer Wald gefährden.

Auch muss die Autobahn GmbH die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten CEF-Maßnahmen zum Schutz der Bechstein-Fledermaus wirksam umsetzen, bevor weitere Baumaßnahmen an der Trasse der A 66 Riederwald erfolgen dürfen. Der Monitoringbericht 2021 hat festgestellt, dass die westliche Population der Bechstein-Fledermaus in ihrem Bestand gefährdet ist.

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Planfeststellungsbehörde beim HMWEVW aufgefordert, Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für A 66 auszusetzen

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Planfeststellungshörde in einem Schreiben am 10.10.2022 aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss zur A 66 Tunnel Riederwald auszusetzen, bis geeignete Maßnahmen zum Schutz des kürzlich gefundenen Eichenheldbockkäfers im Fechenheimer Wald erlassen sind. Auch wurde moniert, dass die CEF-Maßnahmen zum Schutz der ebenfalls streng geschützten Bechstein-Fledermaus im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend wirken und nachgeschärft werden müssen. Solange sollen alle Bau- und Rodungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die den Bestand beider sterng geschützten Arten gefährden.

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Obere Naturschutzbehörde muss Schutzmaßnahmen für Heldbockkäfer und Bechstein-Fledermaus sicherstellen

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am 10.10.2022 die Obere Naturschutzbehörde beim RP Darmstadt aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schutz des kürzlich im Fechenheimer Wald auf der A 66-Trasse gefundene Heldbockkäfer gewährt wird. Das Überleben der streng geschützten Art kann nicht durch Absägen der Brutbäume und Verbringen neben die Trasse sichergestellt werden.

Auch wurde die Obere Naturschutzbehörde aufgefordert, den Bestand der Bechstein-Fledermaus im westlichen Fechenheimer Wald sicherzustellen. Der Monitoringbericht 2021 hat einen Rückgang der Westlichen Population berichtet. Mlöglicherweise ist das darauf zurückzuführen, dass bereits begonnene bauvorbereitende Baumaßnahmen an der A 66 die Population der Fledermaus bereits geschädigt hat.

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Bundesverkehrsministerium zur Erstellung einer Klimabilanz für A 66 aufgefordert

Ende März 2022 hat das Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, eine umfassende Klimabilanz für den Neubau der A 66 Riederwald erstellen zu lassen. Anders als die oberflächlichen Klimaberechnungen für die Autobahnen und Bundesstraßen im Bundesverkehrswegeplan soll diese Klimabilanz alle relevanten Einflüsse umfassen. Dies sind:

  1. Durch die Rodung des Fechenheimer Waldes und der Bäume am Erlenbruch sowie die Zerstörung und Überbauung der Kleingärten auf der Trasse sowie des Teufelsbruchs gehen heutige CO2-Senken verloren, die derzeit für die Bindung klimarelevanter Emissionen sorgen.
  2. Der Bau der Betonröhren, Kreuzungsbauwerke und Asphaltflächen trägt zur Emission großer Mengen klimarelevanter Emissionen bei. Stahl, Beton und Asphalt verursachen riesige CO2-Emissionen in der Herstellung, beim Transport dieser Baustoffe werden weitere Emissionen verursacht.
  3. Schließlich verursacht die Autobahn über Jahrzehnte mehr Autoverkehr als ohne – man nennt dies induzierten Verkehr. „Wer Straßen säht, wird Verkehr ernten“, diese Weisheit der Bürgerinitiativebewegung der 70er/80er Jahre gilt auch heute, wie unzählige Verkehrsbauten beweisen. Dadurch wird mehr CO2 erzeugt als durch flüssigere Verkehrsabwicklung eingespart wird.

Das Bundesverkehrsministerium hat bis heute (Mitte Oktober 2022) auf diese Forderung nicht reagiert.

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