Begehung des Rodungsgeländes der A 66 am 15.03.2023

Zwei Monate (!) nach der gewaltsamen Räumung und Rodung des Fechenheimer Waldes hat die Autobahn GmbH endlich einen Antrag von Willi Loose erhört und sich am 15.03.3023 zu einem Vor-Ort-Termin auf dem Rodungsgelände der A 66 im Fechenheimer Wald  bereit erklärt. Zwei weitere Mitglieder der Initiativen durften an der Begehung teilnehmen. Doch hat die Macht des Faktischen alle Versuche der Initiative ad absurdum geführt, die Widersprüche zwischen den vom VGH zugebilligten Rodungsmaßnahmen und dem tatsächlichen Rodungsgeschehen in der Zeit zwischen 18. und 20. Januar 2023 aufzudecken. Auf dem Rodungsgelände sind zahlreiche Stümpfe großer Eichenbäume zu sehen, die sicherlich ebenso wie …

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Auf der „konfliktfreien Baustraßentrasse“ der Autobahn GmbH stehen potenzielle Brutbäume

Eine kleine Arbeitsgruppe des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn hat Ende Dezember/Anfang Januar im Rodungsbereich des  Fechenheimer Waldes die Geokoordinaten von Eichen aufgenommen. Damit sollte die Aussage aus dem Sweco-Gutachten der Autobahn GmbH überprüft werden, ob es tatsächlich zwei schmale Trassen durch den Wald gibt, auf denen zwei Baustraßen ohne Konflikt mit potenziellen Heldbock-Brutbäumen angelegt werden könnten.

Die Baustraßen werden von der Gegenseite als vordringlich bezeichnet, weil über sie die schweren Lkw und Baufahrzeuge direkt von der bestehenden Autobahn A 66 durch den Wald in den Baustellenbereich am östlichen Tunnelmund des Riederwaldtunnels gelangen sollen. Eine Verzögerung der Rodung des angeblich „konfliktfreien Bereichs“ wird von der  Autobahn GmbH mit Kosten von  50 bis 100 Mio. Euro angegeben.

Das Ergebnis unserer Vor-Ort-Untersuchung: Auf den vorgesehenen Baustraßen-Trassen und unmittelbar daneben stehen einige wenige Eichen, die ebenfalls als potenzielle Brutbäume des Heldbock angesehen werden können.

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Autobahn GmbH veröffentlicht Heldbock-Gutachten

Die Autobahn GmbH hat am 16.12.2022 ein Gutachten der Sweco GmbH veröffentlicht, das in ihrem Auftrag erstellt wurde und eine „fachgutachterliche Bewertung des Vorkommen des Heldbocks (Cerambyx cerdo) im Fechenheimer Wald“ ist. Zusammen mit dem Gutachten der Sweco GmbH wurde ein Zwischenbericht der Simon & Widdig GbR veröffentlicht, der eine Aufnahme aller potenziellen Brutbäume für den Eichen-Heldbock im Fechenheimer Wald westlich der Vilbeler Landstraße darstellt.

Im Gutachten der Sweco GmbH werden scheinbar konfliktfreie Bereiche bezeichnet, die frei von potenziellen Brutbäumen des Eichen-Heldbocks sein sollen und die noch in dieser Rodungsperiode bis zum 28.02.2023 gerodet werden sollen. In diesem angeblich konfliktfreien Bereich der A 66-Trasse sind zwei Baustraßen eingezeichnet, auf denen der Schwerlastverkehr durch diesen Abschnitt des Fechenheimer Waldes zur westlich gelegenen Baustelle für den östlichen Tunnelmund des Tunnels Riederwald geführt werden soll.

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Autobahn GmbH stellt Verbotsschilder im Fechenheimer Wald auf

Ende letzter Woche hat die Autobahn GmbH an verschiedenen Stellen im Fechenheimer Wald mit rot-weißem Flatterbändern Waldwege für gesperrt erklärt und auf Schildern ein Betretungsverbot für den Wald ausgesprochen (siehe unten).

Da die Autobahn GmbH in den Medien – beispielsweise in der Bild-Zeitung vom 10.11.2022 – angekündigt hatte, dass sie mit der Rodung der Bäume im Fechenheimer Wald am 02.01.2023 beginnen wolle, stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Sperrung der Autobahn GmbH beruht. Grundsätzlich gilt ja nach § 15 (1) HWaldG bzw. § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes ein allgemeines Betretungsrecht in allen Wäldern für Erholungssuchende.

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Hessischen Innenminister Peter Beuth um Deeskalationsgespräch gebeten

In einem Schreiben, das Vertreter*innen dreier Frankfurter Organisationen an den Hessischen Innenminister Peter Beuth gerichtet haben, wurde dieser um ein persönliches Gespräch gebeten. Ab 01.11.2022 können laut Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 Rodungsarbeiten auf der Trasse der A 66 Riederwald beginnen. Dazu müssten vorher die Besetzer*innen im Fechenheimer Wald geräumt werden. Aus Sorge um einen gewaltsamen Polizeieinsatz wie im Dannenröder Forst wurde der Innenminister um ein Deeskalationsgespräch gebeten.

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Untere Naturschutzbehörde zum Erlass eines Rodungsmoratoriums aufgefordert

Wirksame Schutzmaßnahmen zum Schutz des Eichenheldbocks und der Bechstein-Fledermaus notwendig.

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am Montag, 10.10.2022 in vier Schreiben von unterschiedlichen behördlichen Adressaten ein sofortiges Moratorium der Bau- und Rodungsarbeiten auf der Trasse der Bundesautobahn A 66 Tunnel Riederwald gefordert.

Erstmals wurde dabei die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Frankfurt in die Pflicht genommen. Sie ist die für Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 BNatSchG zuständige Behörde, die über die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf dem Gebiet der Stadt wacht. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HABGNatSchG) trifft sie die Anordnungen zum Schutz frei lebender Tiere oder wild wachsender Pflanzen der besonders geschützten Arten sowie ihrer Entwicklungsformen und Lebensstätten.

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Autobahn GmbH zum Stopp aller Arbeiten im Fechenheimer Wald aufgefordert

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am 10.10.2022 die Autobahn GmbH des Bundes in einem Schreiben aufgefordert, bis auf Weiteres alle Maßnahmen zu unterlassen, die den streng geschützten Heldbockkäfer im Fechenheimer Wald gefährden.

Auch muss die Autobahn GmbH die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten CEF-Maßnahmen zum Schutz der Bechstein-Fledermaus wirksam umsetzen, bevor weitere Baumaßnahmen an der Trasse der A 66 Riederwald erfolgen dürfen. Der Monitoringbericht 2021 hat festgestellt, dass die westliche Population der Bechstein-Fledermaus in ihrem Bestand gefährdet ist.

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Planfeststellungsbehörde beim HMWEVW aufgefordert, Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für A 66 auszusetzen

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Planfeststellungshörde in einem Schreiben am 10.10.2022 aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss zur A 66 Tunnel Riederwald auszusetzen, bis geeignete Maßnahmen zum Schutz des kürzlich gefundenen Eichenheldbockkäfers im Fechenheimer Wald erlassen sind. Auch wurde moniert, dass die CEF-Maßnahmen zum Schutz der ebenfalls streng geschützten Bechstein-Fledermaus im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend wirken und nachgeschärft werden müssen. Solange sollen alle Bau- und Rodungsmaßnahmen ausgesetzt werden, die den Bestand beider sterng geschützten Arten gefährden.

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Obere Naturschutzbehörde muss Schutzmaßnahmen für Heldbockkäfer und Bechstein-Fledermaus sicherstellen

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am 10.10.2022 die Obere Naturschutzbehörde beim RP Darmstadt aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schutz des kürzlich im Fechenheimer Wald auf der A 66-Trasse gefundene Heldbockkäfer gewährt wird. Das Überleben der streng geschützten Art kann nicht durch Absägen der Brutbäume und Verbringen neben die Trasse sichergestellt werden.

Auch wurde die Obere Naturschutzbehörde aufgefordert, den Bestand der Bechstein-Fledermaus im westlichen Fechenheimer Wald sicherzustellen. Der Monitoringbericht 2021 hat einen Rückgang der Westlichen Population berichtet. Mlöglicherweise ist das darauf zurückzuführen, dass bereits begonnene bauvorbereitende Baumaßnahmen an der A 66 die Population der Fledermaus bereits geschädigt hat.

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Bundesverkehrsministerium zur Erstellung einer Klimabilanz für A 66 aufgefordert

Ende März 2022 hat das Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, eine umfassende Klimabilanz für den Neubau der A 66 Riederwald erstellen zu lassen. Anders als die oberflächlichen Klimaberechnungen für die Autobahnen und Bundesstraßen im Bundesverkehrswegeplan soll diese Klimabilanz alle relevanten Einflüsse umfassen. Dies sind:

  1. Durch die Rodung des Fechenheimer Waldes und der Bäume am Erlenbruch sowie die Zerstörung und Überbauung der Kleingärten auf der Trasse sowie des Teufelsbruchs gehen heutige CO2-Senken verloren, die derzeit für die Bindung klimarelevanter Emissionen sorgen.
  2. Der Bau der Betonröhren, Kreuzungsbauwerke und Asphaltflächen trägt zur Emission großer Mengen klimarelevanter Emissionen bei. Stahl, Beton und Asphalt verursachen riesige CO2-Emissionen in der Herstellung, beim Transport dieser Baustoffe werden weitere Emissionen verursacht.
  3. Schließlich verursacht die Autobahn über Jahrzehnte mehr Autoverkehr als ohne – man nennt dies induzierten Verkehr. „Wer Straßen säht, wird Verkehr ernten“, diese Weisheit der Bürgerinitiativebewegung der 70er/80er Jahre gilt auch heute, wie unzählige Verkehrsbauten beweisen. Dadurch wird mehr CO2 erzeugt als durch flüssigere Verkehrsabwicklung eingespart wird.

Das Bundesverkehrsministerium hat bis heute (Mitte Oktober 2022) auf diese Forderung nicht reagiert.

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