Persönliche Einwendung ergänzt, Autobahn GmbH im OBR 11

Die Autobahn GmbH hat am Montag, 28. Okober 2024 in der Sitzung des Ortsbeirates 11 ihre weiteren Pläne für den Bau der A 66 Riederwald vorgestellt. Folgende Informationen waren dabei besonders interessant: 1. Die aktualisierte Planung für die Neugestaltung der vollständigen Autobahnabfahrt Borsigallee soll Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht werden. Die heutige Autobahnabfahrt am Hessen-Center, die ja nur von Osten kommend angefahren wird, soll künftig an den westlichen Rand des Fechenheimer Waldes neben das bestehende Park & Ride-Haus Borsigallee verlegt werden. Dafür sind weitere Eingriffe in den Fechenheimer Wald vorgesehen. Bei dieser Gelegenheit sollen auch weitere Brutbäume des streng geschützten …

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Persönliche Einwendung gegen artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung eingereicht

Heute habe ich meine sehr detaillierte persönliche Einwendung gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung eingereicht. Die Autobahn GmbH hat diesen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur A 66 Tunnel Riederwald gestellt, um die Erlaubnis zur Rodung der restlichen Bäume der „Käferinsel“ auf der Trasse der A 66 im Fechenheimer Wald zu erhalten. Damit verbunden wäre die Tötung eines Großteils der Larven des europarechtlich streng geschützten Heldbockkäfers, die in den Eichen auf der Käferinsel und den angrenzenden Bereichen der Planfeststellungsgrenze siedeln. Nach ausführlichem Studium der vorausgegangenen Unterlagen, u.a. den Kartierungen des Heldbockvorkommens im Frühjahr/Sommer 2023 und der Antragsunterlagen der Sweco GmbH im Auftrag …

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Anhörungsverfahren für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung läuft

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat auf Antrag der Autobahn GmbH das Anhörungsverfahren zugunsten einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die A 66 Riederwald gestartet. Ziel des Verfahrens ist es, dass das Abholzen der restlichen Eichenbäume auf der Trasse der A 66 im Fechenheimer Wald genehmigt wird. Im Zuge einer Ausnahmegenehmigung würde so das Töten der streng geschützten Larven des Eichenheldbocks in den Brutbäumen auf der Autobahntrasse ermöglicht. Die Stämme der durch eine Kartierung im Sommer 2023 bestätigten Brutbäume würden in Blöcken in ein benachbartes Waldstück des Fechenheimer Waldes verbracht, damit die älteste Larvengeneration des Heldbocks im darauffolgenden Frühjahr noch schlüpfen kann. Die jüngeren …

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Erster Teil der Heldbock-Untersuchung im Sommer 2023 veröffentlicht

Das erste Gutachten der SWECO GmbH (siehe Beitrag weiter unten) hatte 2022 vorgeschlagen, dass der Großteil des Waldstückes auf der Trasse der A 66 gerodet werden sollte, um – so die amtliche Begründung – eine Baustraße durch den Wald einzurichten. Eine kleine Waldinsel, in der der Heldbock von den Waldbesetzer*innen gefunden wurde, sollte stehenbleiben und im Sommer 2023 eingehend auf die Existenz des Heldbocks untersucht werden. Nur in den warmen Monaten können ausgewachsene Käferexemplare im Wald gesichtet werden. Der VGH ist dieser Argumentation in allen Punkten gefolgt, was letztlich zu der polizeilichen Räumung und Rodung des Großteils des Waldstücks im …

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Planänderungsbeschluss für Ausbau der A 661 Ostumgehung vom hessischen Wirtschaftsminister Al-Wazir (Grüne) unterschrieben worden

Für Freitag, 3. November 2023, hat der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der Grüne Tarek Al-Wazir, Vertreter*innen der Bürgerinitiativen und des BUND ins Ministerium nach Wiesbaden eingeladen. Als Grund für das Gespräch wurde lediglich der „Austausch zum Ausbau der A 661“ angegeben. Im Ministerium wurde uns dann vom Minister mitgeteilt, dass er den Planänderungsbeschluss für den endgültigen Ausbau der A 661 Ostumgehung Frankfurt bereits unterschrieben hätte und er uns dies persönlich mitteilen wollte. Zwar haben wir den Planfeststellungsbeschluss noch nicht zu Gesicht bekommen, aus dem Gespräch wurde allerdings deutlich, dass die von uns im Auslegungsverfahren eingebrachten Einwendungen …

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Bau der A 66 Riederwald wird um mehr als 1 Mrd. Euro teurer!

Bereits im August 2022 hat die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die offiziell angesetzten 4 77 Mio Euro für den Bau der A 66 Riederwald nicht ausreichen. Da war von mehr als 600 Mio. Euro die Rede. Nun hat eine Antwort aus dem Bundesverkehrsminister eine weitere, dramatische Kostensteigerung für den Bau der unsinnigen Stadtautobahn ans Licht gebracht. Am 18. Juli 2023 beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic eine entsprechende Frage der Grünen-Abgeordneten Susanne Menge wie folgt: „Mit Risikozuschlägen beläuft sich diese [der Bau der A 66 Riederwald] demnach auf rund 1,5 Mrd. Euro„. Wie kann es zu einer solchen horrenden Kostensteigerung …

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Begehung des Rodungsgeländes der A 66 am 15.03.2023

Zwei Monate (!) nach der gewaltsamen Räumung und Rodung des Fechenheimer Waldes hat die Autobahn GmbH endlich einen Antrag von Willi Loose erhört und sich am 15.03.3023 zu einem Vor-Ort-Termin auf dem Rodungsgelände der A 66 im Fechenheimer Wald  bereit erklärt. Zwei weitere Mitglieder der Initiativen durften an der Begehung teilnehmen. Doch hat die Macht des Faktischen alle Versuche der Initiative ad absurdum geführt, die Widersprüche zwischen den vom VGH zugebilligten Rodungsmaßnahmen und dem tatsächlichen Rodungsgeschehen in der Zeit zwischen 18. und 20. Januar 2023 aufzudecken. Auf dem Rodungsgelände sind zahlreiche Stümpfe großer Eichenbäume zu sehen, die sicherlich ebenso wie …

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Auf der „konfliktfreien Baustraßentrasse“ der Autobahn GmbH stehen potenzielle Brutbäume

Eine kleine Arbeitsgruppe des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn hat Ende Dezember/Anfang Januar im Rodungsbereich des  Fechenheimer Waldes die Geokoordinaten von Eichen aufgenommen. Damit sollte die Aussage aus dem Sweco-Gutachten der Autobahn GmbH überprüft werden, ob es tatsächlich zwei schmale Trassen durch den Wald gibt, auf denen zwei Baustraßen ohne Konflikt mit potenziellen Heldbock-Brutbäumen angelegt werden könnten.

Die Baustraßen werden von der Gegenseite als vordringlich bezeichnet, weil über sie die schweren Lkw und Baufahrzeuge direkt von der bestehenden Autobahn A 66 durch den Wald in den Baustellenbereich am östlichen Tunnelmund des Riederwaldtunnels gelangen sollen. Eine Verzögerung der Rodung des angeblich „konfliktfreien Bereichs“ wird von der  Autobahn GmbH mit Kosten von  50 bis 100 Mio. Euro angegeben.

Das Ergebnis unserer Vor-Ort-Untersuchung: Auf den vorgesehenen Baustraßen-Trassen und unmittelbar daneben stehen einige wenige Eichen, die ebenfalls als potenzielle Brutbäume des Heldbock angesehen werden können.

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Autobahn GmbH veröffentlicht Heldbock-Gutachten

Die Autobahn GmbH hat am 16.12.2022 ein Gutachten der Sweco GmbH veröffentlicht, das in ihrem Auftrag erstellt wurde und eine „fachgutachterliche Bewertung des Vorkommen des Heldbocks (Cerambyx cerdo) im Fechenheimer Wald“ ist. Zusammen mit dem Gutachten der Sweco GmbH wurde ein Zwischenbericht der Simon & Widdig GbR veröffentlicht, der eine Aufnahme aller potenziellen Brutbäume für den Eichen-Heldbock im Fechenheimer Wald westlich der Vilbeler Landstraße darstellt.

Im Gutachten der Sweco GmbH werden scheinbar konfliktfreie Bereiche bezeichnet, die frei von potenziellen Brutbäumen des Eichen-Heldbocks sein sollen und die noch in dieser Rodungsperiode bis zum 28.02.2023 gerodet werden sollen. In diesem angeblich konfliktfreien Bereich der A 66-Trasse sind zwei Baustraßen eingezeichnet, auf denen der Schwerlastverkehr durch diesen Abschnitt des Fechenheimer Waldes zur westlich gelegenen Baustelle für den östlichen Tunnelmund des Tunnels Riederwald geführt werden soll.

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Autobahn GmbH stellt Verbotsschilder im Fechenheimer Wald auf

Ende letzter Woche hat die Autobahn GmbH an verschiedenen Stellen im Fechenheimer Wald mit rot-weißem Flatterbändern Waldwege für gesperrt erklärt und auf Schildern ein Betretungsverbot für den Wald ausgesprochen (siehe unten).

Da die Autobahn GmbH in den Medien – beispielsweise in der Bild-Zeitung vom 10.11.2022 – angekündigt hatte, dass sie mit der Rodung der Bäume im Fechenheimer Wald am 02.01.2023 beginnen wolle, stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Sperrung der Autobahn GmbH beruht. Grundsätzlich gilt ja nach § 15 (1) HWaldG bzw. § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes ein allgemeines Betretungsrecht in allen Wäldern für Erholungssuchende.

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