Untere Naturschutzbehörde zum Erlass eines Rodungsmoratoriums aufgefordert

Wirksame Schutzmaßnahmen zum Schutz des Eichenheldbocks und der Bechstein-Fledermaus notwendig.

Der BUND Kreisverband Frankfurt hat am Montag, 10.10.2022 in vier Schreiben von unterschiedlichen behördlichen Adressaten ein sofortiges Moratorium der Bau- und Rodungsarbeiten auf der Trasse der Bundesautobahn A 66 Tunnel Riederwald gefordert.

Erstmals wurde dabei die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Frankfurt in die Pflicht genommen. Sie ist die für Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 BNatSchG zuständige Behörde, die über die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf dem Gebiet der Stadt wacht. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HABGNatSchG) trifft sie die Anordnungen zum Schutz frei lebender Tiere oder wild wachsender Pflanzen der besonders geschützten Arten sowie ihrer Entwicklungsformen und Lebensstätten.