Begehung des Rodungsgeländes der A 66 am 15.03.2023

Zwei Monate (!) nach der gewaltsamen Räumung und Rodung des Fechenheimer Waldes hat die Autobahn GmbH endlich einen Antrag von Willi Loose erhört und sich am 15.03.3023 zu einem Vor-Ort-Termin auf dem Rodungsgelände der A 66 im Fechenheimer Wald  bereit erklärt. Zwei weitere Mitglieder der Initiativen durften an der Begehung teilnehmen.

Doch hat die Macht des Faktischen alle Versuche der Initiative ad absurdum geführt, die Widersprüche zwischen den vom VGH zugebilligten Rodungsmaßnahmen und dem tatsächlichen Rodungsgeschehen in der Zeit zwischen 18. und 20. Januar 2023 aufzudecken.

  1. Auf dem Rodungsgelände sind zahlreiche Stümpfe großer Eichenbäume zu sehen, die sicherlich ebenso wie die stehengebliebenen Eichen auf der Mittelinsel des Geländes potenzielle Brutbäume des Eichenheldbocks sein könnten. Die anwesenden Vertreter der Autobahn GmbH, der Leiter der Außenstelle Frankfurt Sandro Vincenzi, Heiko Schmitt und ein weiterer Vertreter der Autobahn GmbH, erklärten, dass diese dicken Eichen gefällt werden durften, weil sie sehr vital waren und deshalb der Eichenheldbock nach Meinung der Mainstream-Wissenschaftler, deren Meinung beim VGH-Termin ausschließlich geltend gemacht wurde, sich dort nicht einnisten könnte.

    Da diese Aussage im Nachhinein nicht überprüft werden kann, da die Autobahn GmbH trotz Antrag nach Umweltinformationsgesetz keine GPS-Daten der potenziellen Brutbäume  übermittelt hat, steht hier Aussage gegen Aussage.

    Merke: Es schadet Eichen nur, wenn sie noch keine Vorschädigung haben, zu vital sind und deshalb problemlos gerodet werden können.

  2. Eine Überprüfung, wie viele Eichen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von mehr als 60 cm in der vorerst nicht gerodeten Mittelinsel des Rodungsgeländes stehen gelassen wurden, scheitert daran, dass wir keinen Zutritt zu dieser Mittelinsel bekamen. Begründung der Autobahn GmbH: Diese Mittelinsel ist – vom VGH bestätigt – als Schutzbereich für den Eichenheldbock eingerichtet worden. Der Eichenheldbock soll nicht durch das Bertreten von Personen beunruhigt werden! Zumindest nicht, bevor die Bäume dann in der nächsten oder übernächsten Rodungsperiode mit einer Ausnahmegenehmigung vom Hessischen Wirtschaftsministerium endgültig beseitigt werden.

    Dadurch konnten wir nur sehr schwer die Anzahl der stehengebliebenen Eichen zählen und waren zudem nicht sicher, welche dieser Eichen einen BHD von mehr als 60 cm haben.Dies verhindert einen Vergleich der noch stehengebliebenen potenziellen Brutbäume des Eichenheldbocks mit den Aussagen des Sweco-Gutachtens, die Gegenstand des VGH-Verfahrens waren. Auch konnte durch den Ausschluss vom Betreten der Mittelinsel die genaue Lage der Mittelinsel nicht überprüft und mit der Karte des Swerco-Gutachtens verglichen werden.

  3. Nach Sweco-Gutachten soll ein Mindestabstand der beiden Baustraßen zu den stehengebliebenen Eichen von 5 m eingehalten werden. Die während der Rodung angelegten Baustraßen halten diesen Mindestabstand nicht ein. Nach Aussage der Autobahn GmbH bei einem Pressetermin eine Woche vorher könnte es allerdings sein, dass die genaue Lage der endgültigen Baustraßen nicht mit den derzeit eingerichteten Baustraßen überein stimmt.

Fazit: Unsere Zweifel daran, dass bei der Rodung der A 66-Trasse alle Zusagen der Autobahn GmbH und des Hessischen Wirtschaftsministeriums sowie deren Gutachtern vor dem VGH eingehalten wurden, bestehen weiterhin. Da uns jedoch nach wie vor GPS-Daten vorenthalten werden sowie die Stämme der gerodeten Eichen mit einem BHD von über 60 cm längst weggebracht wurden und für eine Nachprüfung nicht zur Verfügung stehen, können wir unsere Zweifel nicht belegen. Da hat die Macht des Faktischen alle Überprüfungsmöglichkeiten vorsorglich beseitigt.