Das Polizeipräsidium Frankfurt hat am Freitag, 13.01.2023 mitgeteilt, dass polizeiliche Maßnahmen im Fechenheimer Wald so lange ausgesetzt sind, bis das Verwaltungsgericht Frankfurt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel sich mit den dort anhängigen Verfahren beschäftigt haben.
Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ist der Eilantrag eines Bewohners/einer Bewohnerin der Waldbesetzung im Fechenheimer Wald gegen das Betretungsverbot des Forstamtes Groß-Gerau anhängig. Mit einer Entscheidung des VG Frankfurt wird für Montag, 16.01.2023, gerechnet.
Unsere Anwälte haben am 11.01.2023 im Namen des Naturfreunde Bundesverbandes einen Eilantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestellt, der einen Rodungsstopp auch für die vorgesehene Teilrodung im Fechenheimer Wald so lange verlangt, bis Ergebnisse der im Sweco-Gutachten geforderten gründlichen Untersuchung des Heldbock-Vorkommens im Fechenheimer Wald vorliegen. Da diese neuen Untersuchungen nur während der Aktivitätsperiode der ausgewachsenen und geschlüpften Käfer im Sommer 2023 durchgeführt werden können, soll in dieser Rodungsperiode 2022/23 kein Baum im Fechenheimer Wald fallen.
Der VGH in Kassel wird sich voraussichtlich in dieser Woche (KW 3) mit dem Eilantrag, den dazu angeforderten Stellungnahmen des Hessischen Wirtschaftsministeriums und der Autobahn GmbH und den weiteren Unterlagen unserer Anwälte beschäftigen. Die Polizei Frankfurt will auch diese Entscheidung des VGH abwarten, bevor sie mit der Räumung des besetzten Waldes beginnen wird. Wann der VGH entscheiden wird, wissen wir nicht.
Wir hoffen jedoch, dass der VGH unserer Argumentation im Eilantrag folgen wird und mit einem positiven Beschluss dazu jede Räumung in diesem Winter obsolet wird. Schließlich gönnen wir den Polizeikräften in Hessen, dass sie ihre Überstunden abbauen können, anstatt tage- und wochenlang die Zerstörung des Fechenheimer Waldes überwachen zu müssen.