Die Autobahn GmbH hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gestellt. Der Zweck dieses Antrages ist, dass letztendlich die verbliebenen Eichenbäume auf der A66-Trasse im Fechenheimer Wald, die im Januar 2023 noch stehen bleiben mussten, gefällt werden dürfen. Dagegen kann jede interessierte Person oder Organisation bis zum 25.10.2024 schriftlich Einwendung erheben. Wir bieten mit einem Workshop am Samstag, 12.10.2024 Hilfestellung beim Abfassen einer möglichst individuellen Einwendung an.
3 Kurzvideos zur Unterstützung unserer neuen Spendenkampagne
„Solange die verbleibenen Bäume der „Käferinsel“ auf der Trasse der A 66 im Fechenheimer Wald noch stehen, werden wir versuchen, sie zu schützen“, das ist die zusammenfassende Aussage von drei kurzen Videofilmen, mit denen wir die Problematik unseres derzeitigen Kampfes gegen den Bau der Autobahn verdeutlichen. Ihr könnt diese Videos hier anschauen: Video 1 erklärt, um was es bei dem Autobahnvorhaben im Fechenheimer Wald geht: Video 2 stellt die Einzigartigkeit des Fechenheimer Waldes kurz vor: Video 3 erklärt, dass die schützenswerte Art des Heldbocks der Autobahn im Weg steht: