Die Autobahn GmbH hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gestellt. Der Zweck dieses Antrages ist, dass letztendlich die verbliebenen Eichenbäume auf der A66-Trasse im Fechenheimer Wald, die im Januar 2023 noch stehen bleiben mussten, gefällt werden dürfen. Dagegen kann jede interessierte Person oder Organisation bis zum 25.10.2024 schriftlich Einwendung erheben. Wir bieten mit einem Workshop am Samstag, 12.10.2024 Hilfestellung beim Abfassen einer möglichst individuellen Einwendung an.
Bundesrepublik Deutschland und Autobahn GmbH verhängen befristetes Betretungsverbot gegen mich
Nachdem die Autobahn GmbH meine Einwendung auf dieser Homepage gründlich gelesen hat, wurde mir in der ersten Januarwoche – auch im Namen der Bundesrepublik Deutschland, wer immer das ist – ein Hausverbot für die A 66-Trasse im Bereich Fechenheimer Wald und Dreieck Erlenbruch übermittelt. Anlass dafür war eine Passage in meiner Einwendung gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, mit der die letzten Eichenbäume auf der Käferinsel der A 66-Trasse beseitigt werden sollen. Dort hatte ich als Ergebnis einer Begehung der Käferinsel beschrieben, dass mehr Eichen als von den Gutachtern der Autobahn GmbH berichtet, Fraßspuren von ausgeschlüpften Heldbock-Imagines aufweisen. Die von der Autobahn …